Testament

Der letzte Wille

Jeder Mensch hat das Recht, schriftlich in einem Testament festzuhalten, was mit seinem Eigentum genau geschehen soll. Mit Einschränkung gilt dies auch für Personen, die noch nicht volljährig sind. Damit das Dokument gültig ist, muss es formal korrekt verfasst sein. Es sollte vom ersten bis zum letzten Buchstaben handschriftlich verfasst werden und am Ende des Textes mit vollständigem Namen, Adresse und Unterschrift versehen werden. Außerdem wird vorausgesetzt, dass der Verfasser testierfähig, also im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist.

Für Privatpersonen ist ein Testament sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht ausreicht ‒ wenn z. B. ein Erbe mehr oder weniger bekommen soll, als das Gesetz es vorsieht, oder falls mit dem Erbe bestimmte Wünsche verbunden sind.

Das sogenannte Berliner Testament setzt Eheleute als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei einem größeren Vermögen kann dies zu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen.
Ein gemeinschaftliches Testament kann auch nur gemeinschaftlich geändert werden. Nach dem Tod eines Ehepartners ist dies nicht mehr möglich.

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zum Erbrecht als Download an:

Broschüre des Bundesministeriums der Justiz

Hinweis
Als Bestatter kann und darf ich keine verbindliche Rechtsberatung leisten, werde aber häufig auf dieses Thema angesprochen. Meine Hinweise und Empfehlungen sind nur allgemeiner Art, auch die angebotenen Links bieten keine vollständige Rechtssicherheit. Ich empfehle Ihnen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die ich auf Wunsch gerne vermitteln kann.

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